Kostengliederung
Alle Kosten, die bei Ihrem Hausbau anfallen, werden gemäß der "Kosten im Hochbau" (DIN 276) aufgeschlüsselt. Sie beziehen sich auf alle Aufwendungen, die für die Planung und Ausführung von Baumaßnahmen erforderlich sind. Die Gesamtkosten setzen sich aus folgenden Kostengruppen zusammen:
1. Grundstück
2. Herrichten und Erschließen
3. Bauwerk - Baukonstruktion
4. Bauwerk - Technische Anlagen
5. Außenanlagen
6. Ausstattung
7. Baunebenkosten
Wollen Sie öffentliche Mittel für Ihr Bauvorhaben in Anspruch nehmen, müssen die Gesamtkosten gemäß der II. Berechnungsverordnung nachgewiesen werden. Doch diese Kostenaufstellung enthält neben den Kosten für das Bauwerk und das Grundstück noch eine Vielzahl an kleinen Positionen, die in der Summe kräftig zu Buche schlagen und bei der Finanzierung einkalkuliert werden müssen.
Die angegebenen
Baukosten der bei HÄUSER vorgestellten Einfamilienhäuser beinhalten ausschließlich jene Kosten (inkl. Mwst.), welche für die Baukonstruktion, d.h. die "Herstellung des Bauwerks" aufgebracht wurden. Alle weiteren Aufwendungen, z.B. für das Grundstück und die Erschließung sowie für technische Anlagen (z.B. Heizung, Sanitärobjekte, Armaturen, Küchen) und das Architektenhonorar sind darin nicht enthalten. Während die Baukosten beim HÄUSER AWARD 2006 durchweg exakt kalkuliert wurden, sind diese Angaben an anderer Stelle oftmals nur vage. In solchen Fällen war die Auskunftsbereitschaft der Hausbesitzer geringer als das Informationsbedürfnis der Leser. Die Kosten werden dann auf einer Skala eingegrenzt, die sich in 100 000-Euro-Schritten steigert. Sie beziehen sich auf die
Wohn- und Nutzfläche.
Die
Wohnfläche wird auf der Grundlage der II. Berechnungsverordnung bzw. nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV 2004) ermittelt. Angerechnet wird die Grundfläche aller Räume, "die innerhalb der Wohnung liegen und ausschließlich zu ihr gehören", so auch Bad, Flur Speisekammer. Zum Wohnbereich zählende Balkone, Terrassen oder Loggien wurden bislang mit 50 % ihrer Fläche der Gesamtwohnfläche zugeschlagen, seit dem 1.1.2004 nur noch mit 25%. Alle Räume, die nicht zum Wohnen genutzt werden, nennt man
Nutzfläche. Dazu zählen Keller, nicht ausgebaute Dachräume, Garagen, Abstellräume etc.