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Baurecht: Bauantrag
Vom Umgang mit den Behörden

Die ersten Entwürfe Ihres Architekten liegen bereits auf dem Tisch, und Sie sind begeistert: Das Haus ist an Extravaganz kaum zu überbieten. Doch wird das örtliche Bauamt den Bauantrag auch genehmigen? So können Sie sich Ärger ersparen ...

Die Bauvoranfrage
Noch bevor er einen "förmlichen" Bauantrag einreicht, kann der Bauherr bzw. der Architekt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde stellen (Antrag auf Vorbescheid). Wichtige Details und Rahmenbedingungen, die die baurechtlichen und bautechnischen Nutzungsmöglichkeiten betreffen, können auf diese Weise frühzeitig abgeklärt werden. So kann der Bauherr in Erfahrung bringen, ob seine Vorstellungen überhaupt genehmigungswürdig sind und welche konkreten Vorschriften er bei seinem Vorhaben einhalten muss.



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