Baurecht: Bauantrag
Vom Umgang mit den Behörden
Die ersten Entwürfe Ihres Architekten liegen bereits auf dem Tisch, und Sie sind
begeistert: Das Haus ist an Extravaganz kaum zu überbieten. Doch wird das örtliche
Bauamt den Bauantrag auch genehmigen? So können Sie sich Ärger ersparen ...
Die Bauvoranfrage
Noch bevor er einen "förmlichen" Bauantrag einreicht, kann der Bauherr bzw. der
Architekt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Behörde stellen (Antrag auf
Vorbescheid). Wichtige Details und Rahmenbedingungen, die die baurechtlichen und
bautechnischen Nutzungsmöglichkeiten betreffen, können auf diese Weise frühzeitig
abgeklärt werden. So kann der Bauherr in Erfahrung bringen, ob seine Vorstellungen
überhaupt genehmigungswürdig sind und welche konkreten Vorschriften er bei seinem
Vorhaben einhalten muss.
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Vom Umgang mit den Behörden