Baurecht: Bauantrag
Bauantrag und Genehmigung
Bauvorhaben - also Neubauten, An- und Umbauten - müssen in der Regel von der
zuständigen Baubehörde genehmigt werden. Hierfür muss der Bauherr einen Bauantrag
einreichen. Die Formalitäten regelt der Architekt, der Bauherr muss den Antrag
lediglich unterschreiben. Neben Entwurfszeichnungen im Maßstab 1:100 (Grundrisse,
Ansichten, Schnitte) müssen dem Antrag weitere Unterlagen beigefügt werden: etwa die
statischen Berechnungen, eine Baubeschreibung und die Pläne zur Entwässerung
(Wasserver- und Entsorgung) sowie Nachweise für Wärme- und Schallschutz. Welche
Unterlagen eingereicht werden müssen, ist in den einzelnen Bauordnungen der Länder
festgelegt.
Nachdem der Bauantrag bei der zuständigen Behörde eingereicht und geprüft wurde,
erhält der Bauherr die Zustimmung zum Bau (Baugenehmigung) - oder auch nicht. Die
Baugenehmigung ist gebührenpflichtig und auf einen bestimmten Zeitraum befristet,
der in den jeweiligen Landesbauordnungen definiert wird.
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Vom Umgang mit den Behörden