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Baurecht: Bauantrag
Der Vorbescheid

Auf seine Bauvoranfrage erhält der Bauherr einen Vorbescheid. Der Vorbescheid ist verbindlich, sowohl für die Planung als auch für die Ausführung. Der Vorteil: Wenn der Bauherr später seinen Bauantrag einreicht, müssen die Punkte, die im Vorbescheid bereits entschieden wurden, von der Behörde nicht noch einmal genehmigt werden. Bei komplizierten Bauvorhaben kann eine Bauvoranfrage den späteren Konflikt mit der Baubehörde ersparen. Allerdings ist der Vorbescheid nur befristet gültig - je nach Landesbauordnung zwischen einem und drei Jahren. Welche Unterlagen für den Antrag einzureichen sind, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden.



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