Baurecht: Bauantrag
Der Vorbescheid
Auf seine Bauvoranfrage erhält der Bauherr einen Vorbescheid. Der Vorbescheid ist
verbindlich, sowohl für die Planung als auch für die Ausführung. Der Vorteil: Wenn
der Bauherr später seinen Bauantrag einreicht, müssen die Punkte, die im Vorbescheid
bereits entschieden wurden, von der Behörde nicht noch einmal genehmigt werden. Bei
komplizierten Bauvorhaben kann eine Bauvoranfrage den späteren Konflikt mit der
Baubehörde ersparen. Allerdings ist der Vorbescheid nur befristet gültig - je nach
Landesbauordnung zwischen einem und drei Jahren. Welche Unterlagen für den Antrag
einzureichen sind, kann bei der zuständigen Behörde erfragt werden.
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Vom Umgang mit den Behörden