Baurecht: Bauausführung
Die Bauausführung

Die Formalitäten sind geregelt, die Baugenehmigung ist erteilt. Nun kann es endlich losgehen! Im "Dreiergespann" spielt der Bauherr neben dem Architekten auf der einen und den Gewerken auf der anderen Seite eine wichtige Rolle. Er ist schließlich der Auftraggeber und sollte sich auch in der Phase der Bauausführung auf jeden Fall mit einmischen.

Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
Die Ausschreibung der Bauleistungen macht in der Regel der Architekt oder ein Bauunternehmer bzw. Generalunternehmer - je nachdem, wen der Bauherr beauftragt hat. Sie holen von mehreren Firmen eines "Gewerkes" - so nennt man im Fachjargon die einzelnen Handwerksbereiche, also z.B. Dachdecker- oder Fliesenarbeiten - ein Angebot ein. Ziel der Ausschreibung ist es, die Kosten zu ermitteln und einen möglichst günstigen Anbieter herauszufinden.

Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses (LV). Das LV ist eine detaillierte Beschreibung des Bauwerks, das der Architekt aufstellt und in dem alle geforderten Leistungen enthalten sind. Es wird an verschiedene Firmen versandt, die zu einem bestimmten Termin ihre Angebote einreichen. Das beste Angebot muss übrigens nicht immer das billigste sein, hat aber das beste Preis-Leistungs-Verhältnis. Übrigens: Je detaillierter die Ausschreibung ist, desto exakter sind auch die angebotenen Preise.

Hat der Architekt die günstigsten Bieter ermittelt, erfolgt die Vergabe der Bauleistung: eine Bau- oder Handwerksfirma wird beauftragt. Alle im Leistungsverzeichnis festgehaltenen Abmachungen sind verbindlich.



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