Baurecht: Bauausführung
Die Bauausführung
Die Formalitäten sind geregelt, die Baugenehmigung ist erteilt. Nun kann es endlich
losgehen! Im "Dreiergespann" spielt der Bauherr neben dem Architekten auf der einen
und den Gewerken auf der anderen Seite eine wichtige Rolle. Er ist schließlich der
Auftraggeber und sollte sich auch in der Phase der Bauausführung auf jeden Fall mit
einmischen.
Die Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen
Die Ausschreibung der Bauleistungen macht in der Regel der Architekt oder ein
Bauunternehmer bzw. Generalunternehmer - je nachdem, wen der Bauherr beauftragt hat.
Sie holen von mehreren Firmen eines "Gewerkes" - so nennt man im Fachjargon die
einzelnen Handwerksbereiche, also z.B. Dachdecker- oder Fliesenarbeiten - ein
Angebot ein. Ziel der Ausschreibung ist es, die Kosten zu ermitteln und einen
möglichst günstigen Anbieter herauszufinden.
Die Ausschreibung erfolgt auf der Grundlage eines Leistungsverzeichnisses (LV). Das
LV ist eine detaillierte Beschreibung des Bauwerks, das der Architekt aufstellt und
in dem alle geforderten Leistungen enthalten sind. Es wird an verschiedene Firmen
versandt, die zu einem bestimmten Termin ihre Angebote einreichen. Das beste Angebot
muss übrigens nicht immer das billigste sein, hat aber das beste
Preis-Leistungs-Verhältnis. Übrigens: Je detaillierter die Ausschreibung ist, desto
exakter sind auch die angebotenen Preise.
Hat der Architekt die günstigsten Bieter ermittelt, erfolgt die Vergabe der
Bauleistung: eine Bau- oder Handwerksfirma wird beauftragt. Alle im
Leistungsverzeichnis festgehaltenen Abmachungen sind verbindlich.