Ajax


Baurecht: Bauausführung
Was ist die VOB?

Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine allgemein anerkannte Vertragsgrundlage im Bauwesen. Sie besteht aus drei Teilen - A, B und C. Für den privaten Bauherrn ist vor allem Teil B von Interesse, der die Ausführung der Bauleistungen regelt. Die VOB ist weder Gesetz noch Verordnung, sondern ein Regelwerk, auf das sich der Vertrag bei der Vergabe der Bauleistungen beziehen kann. Das bedeutet aber nicht, dass alle Regelungen der VOB gelten müssen: Der Bauherr kann auch hier den Vertrag individuell gestalten, indem er die VOB in bestimmten Punkten außer Kraft setzt und Vereinbarungen trifft, die für ihn vorteilhafter sind. Das gilt übrigens auch für die Vorschriften nach DIN, die in der VOB Teil C aufgeführt sind: Sie stellen lediglich einen Mindeststandard dar und können auf Wunsch im Vertrag variiert werden.



Elite Partner finden
Spiel Kissenschlacht