|
|
|
Baurecht: Bauausführung
Was ist die VOB?
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist eine allgemein anerkannte
Vertragsgrundlage im Bauwesen. Sie besteht aus drei Teilen - A, B und C. Für den
privaten Bauherrn ist vor allem Teil B von Interesse, der die Ausführung der
Bauleistungen regelt. Die VOB ist weder Gesetz noch Verordnung, sondern ein
Regelwerk, auf das sich der Vertrag bei der Vergabe der Bauleistungen beziehen kann.
Das bedeutet aber nicht, dass alle Regelungen der VOB gelten müssen: Der Bauherr
kann auch hier den Vertrag individuell gestalten, indem er die VOB in bestimmten
Punkten außer Kraft setzt und Vereinbarungen trifft, die für ihn vorteilhafter sind.
Das gilt übrigens auch für die Vorschriften nach DIN, die in der VOB Teil C
aufgeführt sind: Sie stellen lediglich einen Mindeststandard dar und können auf
Wunsch im Vertrag variiert werden.
|
Die Bauausführung
|
|
|