Baurecht: Grundstück
Das Grundstück und seine Bebauung
Nicht jedes Traumgrundstück ist auch ein Baugrundstück. Im Gegenteil: Gerade die
beliebten Flächen "auf der grünen Wiese" mit freiem Blick in die Landschaft sind
meist nicht für eine Bebauung bestimmt. Wo und wie überhaupt gebaut werden darf,
legen die Gemeinden in den so genannten Bauleitplänen fest.
Die Bauleitpläne der Gemeinden
Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die
Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Verantwortung auf Grundlage des
Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Im Baugesetzbuch ist genau definiert, welche
Inhalte ein Flächennutzungsplan bzw. ein Bebauungsplan haben soll (§ 5, § 9 BauGB).
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Das Grundstück und seine Bebauung