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Baurecht: Grundstück
Das Grundstück und seine Bebauung

Nicht jedes Traumgrundstück ist auch ein Baugrundstück. Im Gegenteil: Gerade die beliebten Flächen "auf der grünen Wiese" mit freiem Blick in die Landschaft sind meist nicht für eine Bebauung bestimmt. Wo und wie überhaupt gebaut werden darf, legen die Gemeinden in den so genannten Bauleitplänen fest.

Die Bauleitpläne der Gemeinden
Zu den Bauleitplänen gehören der Flächennutzungsplan und der Bebauungsplan. Die Bauleitpläne werden von den Gemeinden in eigener Verantwortung auf Grundlage des Baugesetzbuches (BauGB) aufgestellt. Im Baugesetzbuch ist genau definiert, welche Inhalte ein Flächennutzungsplan bzw. ein Bebauungsplan haben soll (§ 5, § 9 BauGB).



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