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Baurecht: Grundstück
Was ist ein Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan ist ein städtebaulicher Plan im Maßstab 1:1000. Er wird von den Gemeinden auf Grundlage des Flächennutzungsplans für einzelne Teilbereiche entwickelt und stellt die bauliche Nutzung eines Gebietes dar. So sind hier etwa die überbaubaren Flächen, die öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen sowie die Verkehrsflächen ausgewiesen. Und nicht nur das: Der Bebauungsplan informiert außerdem über Art und Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke, die Lage und Bauweise der Häuser. Ob Sie beispielsweise ein Reihenhaus oder ein Einzelhaus bauen dürfen, wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform es haben soll - all das können Sie dem Bebauungsplan entnehmen. Darüber hinaus kann der Plan auch Angaben über Baulinien, an die herangebaut werden muss, und Baugrenzen, die nicht überbaut werden dürfen, enthalten.

Welchen Rechtscharakter hat ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan ist eine Satzung, die die Gemeinde beschließt. Damit ist der Bebauungsplan ein rechtsverbindlicher Plan. Das heißt: Jeder Bauherr muss sich an die Vorgaben halten. Allerdings kann die Gemeinde in besonderen Fällen Ausnahmen und Befreiungen erteilen, einen Rechtsanspruch darauf hat man jedoch nicht. Übrigens gilt auch hier das Öffentlichkeitsprinzip: Jeder Bürger hat das Recht, den Bebauungsplan einzusehen.

Was ist, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Nicht jedes Grundstück muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Die Gemeinden stellen dort Bebauungspläne auf, wo es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist - also beispielsweise für Neubaugebiete oder Gewerbegebiete am Stadtrand. Liegt das Grundstück hingegen in einem Altbaugebiet oder in einer Baulücke, kann es sein, dass es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt. Aber auch hier ist Vorsicht geboten. Denn wenn kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich die planungsrechtliche - also die "städtebauliche" - Zulässigkeit des Vorhabens nach dem BauGB (§ 34 "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile").



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