Baurecht: Grundstück
Was ist ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan ist ein städtebaulicher Plan im Maßstab 1:1000. Er wird von den
Gemeinden auf Grundlage des Flächennutzungsplans für einzelne Teilbereiche
entwickelt und stellt die bauliche Nutzung eines Gebietes dar. So sind hier etwa die
überbaubaren Flächen, die öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen sowie die
Verkehrsflächen ausgewiesen. Und nicht nur das: Der Bebauungsplan informiert
außerdem über Art und Maß der baulichen Nutzung der Grundstücke, die Lage und
Bauweise der Häuser. Ob Sie beispielsweise ein Reihenhaus oder ein Einzelhaus bauen
dürfen, wie hoch das Gebäude sein darf, welche Dachform es haben soll - all das
können Sie dem Bebauungsplan entnehmen. Darüber hinaus kann der Plan auch Angaben
über Baulinien, an die herangebaut werden muss, und Baugrenzen, die nicht überbaut
werden dürfen, enthalten.
Welchen Rechtscharakter hat ein Bebauungsplan?
Der Bebauungsplan ist eine Satzung, die die Gemeinde beschließt. Damit ist der
Bebauungsplan ein rechtsverbindlicher Plan. Das heißt: Jeder Bauherr muss sich an
die Vorgaben halten. Allerdings kann die Gemeinde in besonderen Fällen Ausnahmen und
Befreiungen erteilen, einen Rechtsanspruch darauf hat man jedoch nicht. Übrigens
gilt auch hier das Öffentlichkeitsprinzip: Jeder Bürger hat das Recht, den
Bebauungsplan einzusehen.
Was ist, wenn es keinen Bebauungsplan gibt?
Nicht jedes Grundstück muss im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes liegen. Die
Gemeinden stellen dort Bebauungspläne auf, wo es für die städtebauliche Entwicklung
erforderlich ist - also beispielsweise für Neubaugebiete oder Gewerbegebiete am
Stadtrand. Liegt das Grundstück hingegen in einem Altbaugebiet oder in einer
Baulücke, kann es sein, dass es für diesen Bereich keinen Bebauungsplan gibt. Aber
auch hier ist Vorsicht geboten. Denn wenn kein Bebauungsplan vorliegt, richtet sich
die planungsrechtliche - also die "städtebauliche" - Zulässigkeit des Vorhabens nach
dem BauGB (§ 34 "Zulässigkeit von Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten
Ortsteile").