Baurecht: Planung
Was gehört zu den Architektenleistungen?
Der Architekt übernimmt nur die Leistungen, die er individuell in seinem Vertrag mit
dem Bauherrn vereinbart hat. Dazu gehören beispielsweise:
- Vorentwurf und Entwurf bis hin zu den Bauvorlagen, die für den Bauantrag notwendig sind
- Ausführungs- und Detailplanung
- Ausschreibung der Bauleistungen und Beratung bei der Vergabe
- Kostenkalkulation und Kostenkontrolle
- Bauüberwachung
Auch wenn beim Architekten in der Regel alle Fäden zusammenlaufen - es gibt
natürlich noch eine Vielzahl an Fachleuten, die an der Planung beteiligt sein können
und die auch entsprechend bezahlt werden müssen. Zum Beispiel:
- Bodengutachter, die eingeschaltet werden müssen, wenn auf dem Grundstück Altlasten vorhanden sind
- Sonderfachleute, wie etwa Holzgutachter bei einer Sanierung
- Statiker
- Fachplaner für Haustechnik
- Baujuristen, die bei der Aufstellung des Architektenvertrages und der Gewerkeverträge hinzugezogenwerden sollten