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Baurecht: Planung
Was gehört zu den Aufgaben des Architekten?

Der Architekt ist der unmittelbare Ansprechpartner und "Sachwalter" des Bauherrn. Zu seinen Aufgaben gehören die den Bau betreffenden Planungen - vom Entwurf bis hin zur Werk- und Detailplanung - sowie die Koordination der Fachplanungen. Darüber hinaus kümmert er sich um den Kontakt zu den ausführenden Handwerkern, die Bauüberwachung sowie die Kosten- und Qualitätskontrolle.

Was viele Bauherren nicht wissen:
Der Aufgabenbereich des Architekten reicht noch erheblich weiter. Als "Sachwalter" des Bauherrn hat er ihm gegenüber umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und Hinweispflichten. So sollte der Architekt den Bauherren zum Beispiel über Sonderabschreibungsmodelle und EU-Fördermittel informieren, die für das Bauvorhaben relevant sind - vorausgesetzt der Bauherr signalisiert Interesse.



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