Baurecht: Planung
Was gehört zu den Aufgaben des Architekten?
Der Architekt ist der unmittelbare Ansprechpartner und "Sachwalter" des Bauherrn. Zu
seinen Aufgaben gehören die den Bau betreffenden Planungen - vom Entwurf bis hin zur
Werk- und Detailplanung - sowie die Koordination der Fachplanungen. Darüber hinaus
kümmert er sich um den Kontakt zu den ausführenden Handwerkern, die Bauüberwachung
sowie die Kosten- und Qualitätskontrolle.
Was viele Bauherren nicht wissen:
Der Aufgabenbereich des Architekten reicht noch erheblich weiter. Als "Sachwalter"
des Bauherrn hat er ihm gegenüber umfassende Aufklärungs-, Beratungs- und
Hinweispflichten. So sollte der Architekt den Bauherren zum Beispiel über
Sonderabschreibungsmodelle und EU-Fördermittel informieren, die für das Bauvorhaben
relevant sind - vorausgesetzt der Bauherr signalisiert Interesse.
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Die Zusammenarbeit mit dem Architekten