Baurecht: Planung
Welches Honorar darf der Architekt verlangen?
Das Honorar, das ein Architekt für seine Leistungen erhält, kann nicht gänzlich frei
ausgehandelt werden. Es ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) gesetzlich geregelt und bundesweit einheitlich. Die Höhe des Honorars ist
abhängig von dem Umfang der beauftragten Architektenleistungen sowie den
anrechenbaren Baukosten (also den Bau- und Ausbaukosten). Auch der
Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe schlägt bei der Honorarberechnung zu Buche - ein
Krankenhaus zu planen ist nun einmal anspruchsvoller als eine Garage.
Dementsprechend werden in der HOAI fünf verschiedene "Honorarzonen" definiert, denen
Bauvorhaben zugeordnet werden: Wohnhäuser mit durchschnittlicher Ausstattung etwa
fallen in die Honorarzone III, Wohnhäuser mit überdurchschnittlicher Ausstattung,
planungsaufwändige Einfamilienhäuser und Terrassenhäuser fallen in die Honorarzone
IV.
Muss der Bauherr auch für einen "unverbindlichen" Entwurf zahlen?
Das ist eine Streitfrage, die in der Praxis immer wieder auftaucht: Der Bauherr hat
sich kurz mit dem Architekten über seine Vorstellungen unterhalten, der macht ein
paar Skizzen und kleine Entwürfe, die er einige Tage später präsentiert - und
verlangt dafür plötzlich Geld, ohne dass er einen "förmlichen" Auftrag dafür
erhalten hat. Was nun? In der Regel gilt: Im Streitfall liegt die Beweispflicht beim
Architekten. Das heißt, er muss nachweisen, dass er - zumindest mündlich - einen
Auftrag erhalten hat und seine Vorarbeiten nicht etwa im Rahmen einer
Akquisitionstätigkeit geleistet hat. Das jedoch wird schwierig. Denn der Bauherr
kann vor Gericht einen mündlich erteilten Auftrag bestreiten.
Tipp an den Bauherrn:
Gerade wenn Sie sich noch nicht sicher sind, wie Sie bauen wollen, sollten Sie einen
Stufenvertrag mit dem Architekten abschließen und ihn zunächst nur für bestimmte
Leistungen - etwa für einen Vorentwurf - beauftragen. So können Sie Schritt für
Schritt vorgehen und in den verschiedenen Leistungsphasen relativ flexibel bleiben.