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Thonet gewinnt Prozess um Bauhaus-Möbel


Die Möbeldesign-Firma Thonet aus Frankenberg hat einen weiteren Prozess um Plagiate von Bauhaus-Möbeln gewonnen. Das Düsseldorfer Oberlandesgericht untersagte einem italienischen Möbelunternehmen, Nachbildungen des von Mart Stam im Jahr 1926 geschaffenen Freischwinger-Stuhls zu vertreiben.


Plagiate in der Möbelbranche haben nach Einschätzung von Herstellern hochwertiger Designermöbel in den vergangenen Jahren zugenommen. Um so gespannter war man auf das Urteil im Fall Thonet, dass am 24.8.2009 entschieden wurde.



Das Original nach einem Entwurf von Mart Stam
www.thonet.de
Geschütztes Original
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat festgestellt, dass der Mart-Stam-Stuhl als Werk der bildenden Kunst weiterhin urheberrechtlich geschützt sei und die Frankenberger Thonet GmbH die Nutzungs- und Vertriebsrechte besitze.

Die italienische Firma hatte auf der Möbelmesse IMM Cologne 2007 den Mart-Stam-Freischwinger in leicht verändertem Design angeboten. Der Gesamteindruck des Plagiats stimmte nach Ansicht des Gerichts aber mit dem Ursprungswerk überein. Der Eindruck werde auch dadurch nicht beeinträchtigt, dass das Stahlrohr beim Mart-Stam-Original umlaufend sei, beim Plagiat aber an der Rückenfläche ende. Das Oberlandesgericht ließ eine Revision des Urteils zum Bundesgerichtshof nicht zu.

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Fotos: www.thonet.de